Logo Personalverband des Bundes PVB
  • Über uns
    • News
    • Portrait
    • Sekretariat
    • Eine wirksame Vertretung
    • Unsere Organisation
    • Bildergalerien
  • Sie profitieren
    • Rechtsberatung
    • Viele Vorteile und Rabatte
  • Sektionen
  • Beitreten
  • Kontakt
  • FR
  • Suchen
  • Seite teilen

Wir engagieren uns für die Gleichstellung

Stärker zusammen | Das Personal des Bundes und seiner Betriebe.

Der PVB setzt sich für die tatsächliche Gleichstellung von allen Frauen in der Gesellschaft ein!

Für die Gleichstellung sind mehr als eine halbe Million Frauen* am 14. Juni 2019 auf die Strasse gegangen. Die grösste politische Mobilisierung seit dem Landesstreik setzte ein starkes Zeichen. Doch seither gab es nur ungenügende Fortschritte. Jetzt müssen wir Taten folgen.


Unsere Artikel zu diesem Thema

FRAUEN IN KADERFUNKTION
FRAUEN IN KADERFUNKTION
Der Bund setzt sich jährlich zum Ziel, den Frauenanteil in Kaderfunktionen zu erhöhen. Ist dies genug?
GLEICHES GEHALT
GLEICHES GEHALT
Fest steht zunächst eins: Findet der Gehaltsvergleich statt und es kommen monetäre Ungleichheiten ans Licht...
SCHWANGER GEKÜNDIGT
SCHWANGER GEKÜNDIGT
Bei öffentlich-rechtlichen Arbeits-verhältnissen können Kündigungen wegen Schwangerschaft angefochten werden.
/de/page/Redesign/Gleichstellung-geht-uns-alle-an-72681

Frauen in Kaderfunktion

Der Bund setzt sich jährlich zum Ziel, den Frauenanteil in Kaderfunktionen zu erhöhen. Für die Lohnklasse 24–29 plant er, Sollwerte von 36,0%–43,0% zu erreichen, und in den Lohnklassen 30–38 plant er, Sollwerte von 27,0%–32,0% zu erlangen. Dies ist uns nicht genug, der PVB setzt sich dafür ein, die gläserne Decke in der Eidgenossenschaft zu durchbrechen, welche leider immer noch vielen Frauen gegenübersteht.

Mehr lesen

Gleiches Gehalt für Frauen

Fest steht zunächst eins: Findet der Gehaltsvergleich statt und es kommen monetäre Ungleichheiten ans Licht, dann ist der Konflikt im Team und zwischen verschiedenen Hierarchieebenen oft vorprogrammiert, wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise.

Mehr lesen

SCHWANGER GEKüNDIGT

Bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis kann eine Kündigung wegen Schwangerschaft, die während oder nach der Probezeit erfolgt, angefochten und die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses verlangt werden (Art. 5 Abs. 1 lit. b GlG).

Mehr lesen
Logo Personalverband des Bundes PVB

Personalverband des Bundes PVB
Wabernstrasse 40, CH-3007 Bern

Telefon +41 (0)31 938 60 61
E-Mail pvb@pvb.ch

Öffnungszeiten

Das PVB-Sekretariat hat seine Öffnungszeiten verlängert! Wir sind jetzt von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Gerne können Sie uns auch jederzeit per E-Mail unter pvb@pvb.ch kontaktieren.

Quicklinks

  • PVB-Newsletter abonnieren
  • PVB-Downloads
  • PVB-Bildergalerien
  • Hier ist Link #4
  • Hier ist Link #5
  • Hier ist Link #6
  • Hier ist Link #7
PVB-Mitglied werden

Werden Sie Mitglied beim PVB und profitieren Sie von vielen Vorteilen wie Rechts­beratung rund um Ihre Anstellung, vielen Ver­günsti­gun­gen, wirksamer Interes­sens­ver­tre­tung und vielem mehr...


Mitglied werden
© 2022 Personalverband des Bundes PVB | Swiss Made with by Blowfish AG

Cookies und Datenschutz

Diese Webseite verwendet temporäre Cookies. Mit dem Verbleiben auf dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Diese Cookies werden beim Verlassen dieser Webseite in Ihrem Browser wieder gelöscht. Mehr Informationen über Cookies und Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzerklärung