Stärker zusammen | Das Personal des Bundes und seiner Betriebe.
In seinem gestrigen Beschluss schlägt der
Bundesrat vor, das Lohnsystem der Bundesverwaltung mit mehreren Massnahmen
zu "optimieren", die "mit den Veränderungen in der
Arbeitswelt zusammenhängen". Der PVB ist klar der Meinung, dass das
aktuelle Lohnsystem in seiner Systematik und seinen Grundzügen zu erhalten
ist. Er hat sich daher bereits im Vernehmlassungsverfahren entsprechend
stark engagiert (siehe auch Magazin-e unten). Er forderte den Bundesrat und
die Departemente auf, dafür zu sorgen, dass die Grundsätze der
Berechenbarkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der
Lohnentwicklung des Bundespersonals erhalten bleibt. "Wir werden diese
Änderungen nur unterstützen, wenn sie nicht zu Lasten der Angestellten
gehen".
Eine der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen betrifft die Integration des Ortszuschlags in den Lohn zum frühestmöglichen
Zeitpunkt am 1. Januar 2025. Die Information, die der PVB heute vom EPA erhalten hat, lautet:
"der Bundesrat hat sich nun im Grundsatz für die Erhöhung der
Lohnklassen-maxima um den
Betrag der Ortszuschlagsstufe 13 ausgesprochen. Damit
bleibt das Lohnniveau aller Mitarbeitenden auch nach der Optimierung
gleich. Alle Mitarbeitenden werden bei der Umstellung mit der
IST-Lohnsumme, bestehend aus IST-Lohn und IST-Ortszuschlag in das
angepasste Lohnklassensystem überführt. Das EFD wird nun das Detailkonzept
ausarbeiten und die Anpassung der Rechtsgrundlagen vorbereiten. Beides wird
dem Bundesrat bis Ende 2023 zur Genehmigung unterbreitet". Dies ist die Variante, für die sich der PVB in der Anhörung
eingesetzt hatte und die nun umgesetzt wird. Den Entscheid des Bundesrates
auf den Einbau der Stufe 10 zu verzichten, begrüsst der PVB. Diese Variante wäre für die meisten Mitarbeitenden mit finanziellen
Einbussen verbunden gewesen und ist nach Meinung des PVB auch nicht
durchsetzbar. Der PVB ist heute erfreut, dass sich sein Einsatz in dieser
Sache ausbezahlt hat.
Der PVB bleibt aber sehr vorsichtig. Er befürchtet, dass sich die Art der
Finanzierung als problematisch erweisen könnte. Sollten die zusätzlichen
Kosten für die Integration des Ortszuschlags von den Departementen
kompensiert werden, befürchtet der PVB, dass sich diese Finanzierung direkt
oder indirekt auf die Angestellten auswirken könnte. Auch wenn der PVB
Zusicherungen erhalten, dass das Personal bei der Kompensation nicht
betroffen sein sollte, könnten die Departemente beispielsweise gezwungen
sein, darauf zu verzichten zusätzliche Stellen zu schaffen, um die
Mehrkosten zu kompensieren. Daher
bleibt der PVB der Meinung, dass der Bund zusätzliche Mittel einstellen
muss um allfällige Mehrkosten zu finanzieren!
Nach dem Entwurf des Bundesrates soll die individuelle Lohnentwicklung "nicht mehr
ausschliesslich anhand der Leistung erfolgen, sondern sich auch an den
Entwicklungen des Arbeitsmarktes orientieren". Nach
Ansicht des PVB können Marktvergleiche auch ausserhalb des Lohnsystems
vorgenommen werden, wie dies bereits heute regelmässig der Fall ist. Die
Abbildung des Marktes im Lohnsystem selbst kann aber nicht nur zu
Ungerechtigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung führen, sondern bedeutet
auch mehr Bürokratie und einen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand.
Weiter befürchtet der PVB, dass die Transparenz darunter leiden wird.
Abschliessend hält der PVB fest, dass die gestern publizierte Mitteilung an
das Personal sehr lückenhaft war und zahlreiche Fragen bei unseren
Mitgliedern ausgelöst hat. Wir
sind dabei, die nötigen Abklärungen zu treffen und werden Sie auf dem
Laufenden halten.
Der PVB wird die vom
Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sowie ihre direkten und indirekten
Auswirkungen bei seinen Gesprächen mit den Departementsverantwortlichen
thematisieren und sich weiterhin für ein transparentes und
nachvollziehbares Lohnsystem einsetzen!
Mehr wissen: Lesen Sie das
PVB-Magazin-e (pdf)
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