Stärker zusammen | Das Personal des Bundes und seiner Betriebe.
Im Falle der
Homeoffices als Gesundheitsmassnahme liegt ein Fall von verordnetem Homeoffice
vor, in dem der Arbeitgeber die durch das Homeoffice entstehenden Kosten
vollumfänglich zu übernehmen hat. Denn es gelten hier die üblichen rechtlichen
Regeln zum Tragen von Kosten und Spesen.
Die Ausrüstung mit Geräten und Material (Computer, Drucker, Papier) sowie allfällige Entschädigung für Auslagen (Internet, Strom, etc.) obliegt dem Arbeitgeber, weil das Homeoffice wegen Pandemie verordnet wurde. Das Bundesgericht sowie das Obligationenrecht legen dies klar fest. Bei Nutzung privater Geräte und für erhöhte Aufwände und Spesen sind die Arbeitnehmenden angemessen zu entschädigen. Der Arbeitgeber kann dafür eine realistische Pauschale vorsehen
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