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Eine klare Mehrheit für das Bundespersonal

Stärker zusammen | Das Personal des Bundes und seiner Betriebe.

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Dienstag, 18. September 2018

Gestern hat der Ständerat vier Motionen* bachab geschickt, die auf eine schwerwiegende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Bundesangestellten abzielten, namentlich die Streichung des Teuerungsausgleichs oder der Angleich der Löhne an den Privatsektor. Die Nationalrätin Barbara Gysi, Präsidentin des PVB, ist sehr zufrieden damit, dass der Ständerat das Bundespersonal so klar unterstützt. Sie hat in den vergangenen Wochen ihren ganzen Einfluss geltend gemacht, um bei ihren Kolleginnen und Kollegen im Parlament und auch bei den Medien Überzeugungsarbeit zu leisten: «Die Löhne beim Bund sind mehr als gerechtfertigt». Die Anforderungen sind sehr hoch: Sprachkenntnisse, sehr hoher Spezialisierungsgrad in bestimmten Bereichen, Verhandlungsfähigkeit im Zusammenhang mit internationalen Abkommen usw. Studien belegen es: Die Arbeitsbedingungen des Bundes sind durchaus vergleichbar mit jenen des Privatsektors, in dem einige Spezialisten sogar das Doppelte verdienen können, wie sogar Ueli Maurer selber zugibt. Der Unterschied liegt vor allem im Lohngefälle, das im Privatsektor zwischen den Niedrig- und Hochverdienern viel ausgeprägter ist als beim Bund. «Der Ständerat hat seine Verantwortung ernst genommen. Wir können nun vorwärts machen und uns weiterhin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes einsetzen», sagt Barbara Gysi in dieser Botschaft, die sie gestern für die Mitglieder des Bundes aufgenommen hat:  https://www.youtube.com/watch?v=eDzYpgWmYVU


 *Die Motionen

  • 17.3978 l Aufhebung der Bestimmungen imBundespersonalgesetz zum Teuerungsausgleich
  • 16.3973 l Überarbeitung des Leistungslohnsystems für das Bundespersonal
  • 18.032 l Bestand des Bundespersonals auf dem Standvon 2015 einfrieren. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 15.3494
  • 16.3974 l Keine übertriebenen Löhne und Sozialleistungen für das Bundespersonal

  Schreiben an die StänderätInnen (pdf) 

Der PVB hat in Zusammenarbeit mit sämtlichen Verbänden/Gewerkschaften des Bundespersonals zudem ein Schreiben an die StänderätInnen gerichtet, in dem er sich gegen den von den InitiantInnen dieser Motionen geforderten Abbau wehrt. Die gesetzliche Regelung zum Teuerungsausgleich in der Bundesgesetzgebung ist  jetzt schon schwach formuliert. Dieser Ausgleich erfolgt nicht automatisch und stellt für das Bundespersonal keinen Rechtsanspruch dar. Sie ist jedoch die Grundlage für Lohnverhandlungen mit dem Bund und wird in diesem Zusammenhang sehr massvoll angewandt. So wollte etwa der Bundesrat die Teuerung 2017 zugunsten anderer Massnahmen nicht ausgleichen.

 


  Verdienen die Bundesangestellten zu viel?

10 vor 10 – SRF – 17.09.2018

 Klicken um Video zu starten

Lohn-Vorstösse zu den Bundesangestellten Tagesschau – SRF – 16.09.2018 

 

Klicken um Video zu starten


  Verhandlungen in Ständerat (Link)
Ü
bersicht über die Verhandlungen (SDA)

TEUERUNGSAUSGLEICH: Die Bestimmung zum Teuerungsausgleich für das Bundespersonal wird nicht aus dem Gesetz gestrichen. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat mit 35 zu 6 Stimmen abgelehnt. Die Befürworter der Streichung monierten, die heutige Regelung führe zu einem automatischen Teuerungsausgleich. Die Gegner und der Bundesrat bestritten das. Zudem entscheide am Ende das Parlament im Rahmen der Budgetdebatte, argumentierten sie. "Haben Sie Angst vor sich selbst?", fragte Finanzminister Ueli Maurer.
 
LÖHNE: Die Löhne und Sozialleistungen der Bundesverwaltung müssen nicht an jene in der Privatwirtschaft angeglichen werden. Auch muss der Bund das Leistungslohnsystem nicht überarbeiten. Der Ständerat hat zwei Vorstösse aus der SVP-Fraktion mit diesen Forderungen abgelehnt. Finanzminister Ueli Maurer plädierte für punktuelle Anpassungen statt Gesetzesänderungen. Er warnte, dass eine Anpassung an die Privatwirtschaft im oberen Bereich zu steigenden Löhnen führen könnte. Der Bund zahle zwar gut, sagte er. Manche Bundesangestellte könnten in der Privatwirtschaft aber "locker das Doppelte" verdienen.
 
NEBENBESCHÄFTIGUNGEN: Die Bundesangestellten sollen nach dem Willen des Ständerates künftig einen angemessenen Teil der Entschädigungen für Nebenbeschäftigungen an die Bundeskasse abführen müssen. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat angenommen, aber deren Text abgeändert. Der Nationalrat hatte es für alle Entschädigungen verlangen wollen. Über den vom Ständerat abgeänderten Text der Motion von SVP-Nationalrat Peter Keller (NW) muss er noch befinden. Zur Diskussion stehen Entschädigungen für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis beim Bund stehen.
 
BUNDESPERSONAL Der Ständerat beharrt nicht auf einer fixen Obergrenze für die Zahl der Bundesangestellten. Er machte aber deutlich, dass die Kosten nicht steigen sollten. Das Parlament hatte den Bundesrat 2015 beauftragt, den Personalbestand auf dem Niveau desselben Jahres einzufrieren, nämlich bei 35'000 Vollzeitstellen. Beide Räte stimmten einer entsprechenden Motion zu. Der Ständerat hat sich nun mit 24 zu 19 Stimmen dafür ausgesprochen, den Vorstoss abzuschreiben - gegen den Willen seiner Kommission. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, die Steuerung über Kosten sei sinnvoller als eine Steuerung über Köpfe. Zudem sei die Obergrenze faktisch eingehalten worden in den letzten Jahren.
 
BERATER: Der Bund soll die Ausgaben für die externen Berater senken. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat mit 29 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, aber den Text abgeschwächt. Die Motion von Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) fordert, dass die Ausgaben in den nächsten fünf Jahren jährlich um 8 Prozent reduziert werden. Der Ständerat will verlangen, dass sie in den nächsten drei Jahren jährlich um 4 Prozent gesenkt werden. Zudem beschloss er einen Richtwert: Die Ausgaben für die externen Berater sollen in der Regel nicht mehr als 3 Prozent der Personalausgaben ausmachen. Die abgeänderte Motion geht zurück an den Nationalrat.
 
NEBENBESCHÄFTIGUNGEN: Die Bundesangestellten sollen nach dem Willen des Ständerates künftig einen angemessenen Teil der Entschädigungen für Nebenbeschäftigungen an die Bundeskasse abführen müssen. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat angenommen, aber deren Text abgeändert. Der Nationalrat hatte es für alle Entschädigungen verlangen wollen. Über den vom Ständerat abgeänderten Text der Motion von SVP-Nationalrat Peter Keller (NW) muss er noch befinden. Zur Diskussion stehen Entschädigungen für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis beim Bund stehen.

 

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