Stärker zusammen | Das Personal des Bundes und seiner Betriebe.
Gestern hat der Ständerat vier Motionen* bachab geschickt, die auf eine schwerwiegende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Bundesangestellten abzielten, namentlich die Streichung des Teuerungsausgleichs oder der Angleich der Löhne an den Privatsektor. Die Nationalrätin Barbara Gysi, Präsidentin des PVB, ist sehr zufrieden damit, dass der Ständerat das Bundespersonal so klar unterstützt. Sie hat in den vergangenen Wochen ihren ganzen Einfluss geltend gemacht, um bei ihren Kolleginnen und Kollegen im Parlament und auch bei den Medien Überzeugungsarbeit zu leisten: «Die Löhne beim Bund sind mehr als gerechtfertigt». Die Anforderungen sind sehr hoch: Sprachkenntnisse, sehr hoher Spezialisierungsgrad in bestimmten Bereichen, Verhandlungsfähigkeit im Zusammenhang mit internationalen Abkommen usw. Studien belegen es: Die Arbeitsbedingungen des Bundes sind durchaus vergleichbar mit jenen des Privatsektors, in dem einige Spezialisten sogar das Doppelte verdienen können, wie sogar Ueli Maurer selber zugibt. Der Unterschied liegt vor allem im Lohngefälle, das im Privatsektor zwischen den Niedrig- und Hochverdienern viel ausgeprägter ist als beim Bund. «Der Ständerat hat seine Verantwortung ernst genommen. Wir können nun vorwärts machen und uns weiterhin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes einsetzen», sagt Barbara Gysi in dieser Botschaft, die sie gestern für die Mitglieder des Bundes aufgenommen hat: https://www.youtube.com/watch?v=eDzYpgWmYVU
*Die Motionen
Schreiben an die StänderätInnen (pdf)
Der PVB hat in Zusammenarbeit mit sämtlichen Verbänden/Gewerkschaften des Bundespersonals zudem ein Schreiben an die StänderätInnen gerichtet, in dem er sich gegen den von den InitiantInnen dieser Motionen geforderten Abbau wehrt. Die gesetzliche Regelung zum Teuerungsausgleich in der Bundesgesetzgebung ist jetzt schon schwach formuliert. Dieser Ausgleich erfolgt nicht automatisch und stellt für das Bundespersonal keinen Rechtsanspruch dar. Sie ist jedoch die Grundlage für Lohnverhandlungen mit dem Bund und wird in diesem Zusammenhang sehr massvoll angewandt. So wollte etwa der Bundesrat die Teuerung 2017 zugunsten anderer Massnahmen nicht ausgleichen.
10 vor 10 – SRF – 17.09.2018
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Lohn-Vorstösse zu den Bundesangestellten Tagesschau – SRF – 16.09.2018
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Verhandlungen in Ständerat (Link)
Übersicht
über die Verhandlungen (SDA)
TEUERUNGSAUSGLEICH: Die Bestimmung zum
Teuerungsausgleich für das Bundespersonal wird nicht aus dem Gesetz gestrichen. Der Ständerat hat eine Motion
aus dem Nationalrat mit 35 zu 6 Stimmen abgelehnt. Die Befürworter der
Streichung monierten, die heutige Regelung führe zu einem automatischen
Teuerungsausgleich. Die Gegner und der Bundesrat bestritten das. Zudem
entscheide am Ende das Parlament im Rahmen der Budgetdebatte, argumentierten
sie. "Haben Sie Angst vor sich selbst?", fragte Finanzminister Ueli
Maurer.
LÖHNE: Die
Löhne und Sozialleistungen der Bundesverwaltung müssen nicht an jene in der
Privatwirtschaft angeglichen werden. Auch muss der Bund das Leistungslohnsystem
nicht überarbeiten. Der Ständerat hat zwei Vorstösse aus der SVP-Fraktion mit
diesen Forderungen abgelehnt. Finanzminister Ueli Maurer plädierte für
punktuelle Anpassungen statt Gesetzesänderungen. Er warnte, dass eine Anpassung
an die Privatwirtschaft im oberen Bereich zu steigenden Löhnen führen könnte.
Der Bund zahle zwar gut, sagte er. Manche Bundesangestellte könnten in der
Privatwirtschaft aber "locker das Doppelte" verdienen.
NEBENBESCHÄFTIGUNGEN:
Die Bundesangestellten sollen nach dem Willen des Ständerates künftig einen
angemessenen Teil der Entschädigungen für Nebenbeschäftigungen an die
Bundeskasse abführen müssen. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat
angenommen, aber deren Text abgeändert. Der Nationalrat hatte es für alle
Entschädigungen verlangen wollen. Über den vom Ständerat abgeänderten Text der
Motion von SVP-Nationalrat Peter Keller (NW) muss er noch befinden. Zur
Diskussion stehen Entschädigungen für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem
Arbeitsverhältnis beim Bund stehen.
BUNDESPERSONAL
Der Ständerat beharrt nicht auf einer fixen Obergrenze für die Zahl der
Bundesangestellten. Er machte aber deutlich, dass die Kosten nicht steigen
sollten. Das Parlament hatte den Bundesrat 2015 beauftragt, den Personalbestand
auf dem Niveau desselben Jahres einzufrieren, nämlich bei 35'000
Vollzeitstellen. Beide Räte stimmten einer entsprechenden Motion zu. Der
Ständerat hat sich nun mit 24 zu 19 Stimmen dafür ausgesprochen, den Vorstoss
abzuschreiben - gegen den Willen seiner Kommission. Nun muss noch der
Nationalrat entscheiden. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, die
Steuerung über Kosten sei sinnvoller als eine Steuerung über Köpfe. Zudem sei
die Obergrenze faktisch eingehalten worden in den letzten Jahren.
BERATER:
Der Bund soll die Ausgaben für die externen Berater senken. Der Ständerat hat
eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat mit 29 zu 13 Stimmen bei 2
Enthaltungen angenommen, aber den Text abgeschwächt. Die Motion von Hans-Ulrich
Bigler (FDP/ZH) fordert, dass die Ausgaben in den nächsten fünf Jahren jährlich
um 8 Prozent reduziert werden. Der Ständerat will verlangen, dass sie in den
nächsten drei Jahren jährlich um 4 Prozent gesenkt werden. Zudem beschloss er
einen Richtwert: Die Ausgaben für die externen Berater sollen in der Regel
nicht mehr als 3 Prozent der Personalausgaben ausmachen. Die abgeänderte Motion
geht zurück an den Nationalrat.
NEBENBESCHÄFTIGUNGEN:
Die Bundesangestellten sollen nach dem Willen des Ständerates künftig einen
angemessenen Teil der Entschädigungen für Nebenbeschäftigungen an die
Bundeskasse abführen müssen. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat
angenommen, aber deren Text abgeändert. Der Nationalrat hatte es für alle
Entschädigungen verlangen wollen. Über den vom Ständerat abgeänderten Text der
Motion von SVP-Nationalrat Peter Keller (NW) muss er noch befinden. Zur
Diskussion stehen Entschädigungen für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem
Arbeitsverhältnis beim Bund stehen.
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