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Stärker zusammen | Das Personal des Bundes und seiner Betriebe.
Der Bundesrat hat sich am
30. November 2018 für die Regelung «50/23» ausgesprochen. Dies heisst, dass eine rasche Umstellung bei den heute angestellten Mitarbeitenden
unter 50 Jahren und weniger als 23 Dienstjahren erfolgen wird. Die andern gehen
zu den aktuellen Bedingungen in Rente.
Der PVB bedauert sehr,
dass es für diejenigen unter dem 50 Altersjahr und mit weniger als 23 Dienstjahren
zu Verschlechterungen kommen wird. Dieser Personengruppe wurde bei der
Anstellung andere Pensionsbedingungen angeboten. Nun wechselt man die
Spielregeln. Auch ist er sehr enttäuscht, dass er die Regelung bereits per
1.1.2020 umsetzten will und somit keine längere Übergangsfrist erwägt. Der
Bundesrat hat ein klares Comitment abgelegt. Nun herrscht endlich Klarheit. Die
Betroffenen wissen nun zu welchen Bedingungen sie arbeiten und zu welchen sie
in Rente gehen können.
Der PVB hat gemeinsam mit
den anderen Personalverbänden im Rahmen der Ämterkonsultation zur Revision der
Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien
(VPABP) Stellung genommen. Dies war nötig
da der Bundesrat Mitte 2017 entschieden hat, das Rentenalter 64/65 für das
Berufsmilitär und das Grenzwachtkorps und das versetzungspflichtige Personal
EDA anzustreben.
Unsere Präsidentin
Nationalrätin Barbara Gysi hat ein aktives Lobbying betrieben und sich auf den
verschiedensten Stufen mit Vehemenz dafür eingesetzt.
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